Behördliche Auflagen Gastronomie – Das musst du beachten!

Kaum die Idee vom eigenen Lokal, Cafe oder Imbiss ins Auge gefasst, stellst du dir die Frage nach den behördlichen Auflagen der Gastronomie. Und das ist gut so, denn je früher du dich mit diesem Thema beschäftigst, desto eher hast du diese bürokratischen Hürden hinter dir. In diesem Artikel zeige ich dir welche behördlichen Auflagen dich bei der Anmeldung deines Gewerbes erwarten und das gegliedert nach Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Österreich – Behördliche Auflagen Gastronomie

Beginnen wir zunächst mit den österreichischen Auflagen. Grundsätzlich erfolgt hier die Einteilung nach Anzahl der Verabreichungsplätze und dem gastronomischen Ausmaß. Das bedeutet ein kleines Coffee ToGo muss ein anderes Gewerbe anmelden als ein großes Restaurant mit frisch gekochtem Essen. Auch der Ausschank von Alkohol spielt eine Rolle, doch der Reihe nach.

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Kümmere dich am besten gleich um die behördlichen Auflagen in der Gastronomie

Freie Gastgewerbe

Es gibt zunächst das freie Gastgewerbe mit verschiedenen Betriebsarten. Hier kommen überwiegend kleinere Konzepte zum Tragen, wie ein Coffee ToGo, ein Imbiss, ein Take Away oder Ähnliches. Konzepte mit geringerem Ausmaß und wenig Verabreichungsplätzen also. Für sie ist das freie Gastgewerbe anzumelden und eine Betriebsart aus der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe zu wählen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten wie beispielsweise:

„Gastgewerbe in der Betriebsart Verabreichung von Speisen in einfacher Art und Ausschank von nicht alkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen, wenn hierbei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze bereitgestellt werden.“

Mit diesem Gewerbe kannst du beispielsweise ein Cafe mit 8 Sitzplätzen, Süßwaren und Bier in Flaschen eröffnen und das ohne einen Befähigungsnachweis.

Reglementiertes Gewerbe & Befähigung

Geht dein Konzept über diesen Rahmen hinaus und du möchtest beispielsweise gezapftes Bier, Cafe mit Alkohol oder auch mehr Sitzplätze anbieten, dann ist das reglementierte Gastgewerbe nötig.

Dieses kannst du nur mit entsprechenden Nachweisen anmelden. Diese Nachweise sagen aus, dass du in der Lage bist das Vorhaben aus fachlicher Sicht umzusetzen. Das kann entweder ein Hochschulabschluss, eine Berufserfahrung, Schule oder ähnliches sein. Das kannst du auf der Homepage der WKO nachlesen.

Da du nun mal nicht so ohne weiteres die Schule nachmachen oder Berufserfahrung herbeizaubern kannst, gibt es auch eine Befähigungsprüfung, um die Nachweise vorzubringen. Diese Prüfung habe ich auch gemacht und damit mein Gastgewerbe angemeldet.

Hast du den Nachweis in der Hand kannst du damit das Gewerbe, konkret einfach nur „Gastgewerbe“ aus der bundeseinheitlichen Liste der reglementierten Gewerbe anmelden.

Betriebsanlagengenehmigung

Unabhängig voneinander ist bei allen ortsfesten Verbauungen, was ein Lokal, Cafe oder Restaurant meistens ist, eine sogenannte Betriebsanlagengenehmigung einzureichen. Nur mobile Konzepte wie Foodtrucks, Cafe-Fahrräder oder Apes können sich das ersparen.

Warum gibt es das? Ein Restaurant eröffnet und die Abluftanlage macht Lärm bis in den benachbarten Garten, die Musikanlage verursacht Vibrationen bei den Anrainern und die Küchenabluft stinkt bis in die benachbarten Wohnungen hinein. Alles ist fix fertig verbaut und nicht mehr änderbar.

Der Streit ist vorprogrammiert und um genau das zu vermeiden, meldest du vorher mit einem Sammelsurium an Unterlagen dein Vorhaben bei der Behörde an. Diese prüft auf Gefahr, Schall, Geruch und Sonstiges und gibt dein Vorhaben frei oder äußert Änderungswünsche. Das kann zwar etwas dauern, ist aber wesentlich einfacher als ein Nachbarschaftsstreit.

Deutschland – Behördliche Auflagen Gastronomie

Ähnlich ist die Vorgangsweise in Deutschland. Auch hier gibt es zwei grundlegende Unterscheidungen, welche aber nicht nach Verabreichungsplätzen, sondern nach dem Alkoholaussank erfolgen.

Zunächst gibt es das erlaubnisfreie Gastgewerbe ohne Alkoholausschank. Dieses kann simpel beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Möchtest du einen Betrieb mit Alkoholausschank eröffnen ist ein Konzessionsverfahren erforderlich, um die Gaststättenkonzession zu erhalten. Mit dieser meldet du anschließend dein Gewerbe an. Das Erlangen der Gaststättenkonzession kann etwas dauern. Nimm dir diesen Punkt also gleich zu Beginn vor.

Schweiz – Behördliche Auflagen Gastronomie

In der Schweiz ist die Vorgangsweise anders. Hier ist das kantonal (Bezirke) unterschiedlich geregelt. Die Bezirke regeln das Anmelden also selbst und unterschiedlich. Grundsätzlich brauchst du aber eine Betriebsbewilligung für die Gastronomie und ein Wirtepatent. Weiters ist bei der Lebensmittelbehörde ein HACCP-Konzept vorzulegen.

In allen Ländern gleichermaßen

Immer wieder kommt es vor, dass Neustarter eine passende Immobile finden, diese mieten, ein Lokal eröffnen und erst dann draufkommen, dass an dieser Immobilie gar keine Gastronomie eröffnet werden darf.

Um das zu vermeiden, empfehle ich dir die Immobilientauglichkeit bzw. die Widmung zu prüfen. In Plänen muss klar vermerkt sein, ob beispielsweise ein Erdgeschosslokal für den Handel, für Gastronomie oder ein Nachtlokal zugelassen ist. Lass dir das unbedingt auch schriftlich zeigen, um ganz sicher zu gehen.

Fazit

Im Grunde sind die behördlichen Auflagen für die Gastronomie, welche beim Start erforderlich sind für jeden zu meistern. Zwar sind es zum Teil viele Unterlagen, die gefordert werden oder müssen Prüfungen abgelegt werden, aber mit etwas Zeit und Geduld kann das jeder schaffen.

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